Kundenvermittlungsverfahren

Die Innung Sanitär und Heizung Stuttgart – Böblingen bietet Kunden von Innungsfachbetrieben auf Antrag die Möglichkeit, bei Reklamationen über die Ausführung, Rechnungsstellung, Gewährleistung etc. ein so genanntes Kundenvermittlungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Für diese Dienstleistung ist eine Grundbearbeitungsgebühr von 89,-€ im Voraus per Überweisung (Stichwort: „Beratung“) zu entrichten. Die Gebühr deckt eine Grundberatung von 30 Minuten ab. Für umfangreichere Beratungen wird eine zusätzliche anteilige Gebühr fällig.

Das oben beschriebene Verfahren dient als beratende Information im Rahmen einer angestrebten außergerichtlichen Einigung. Dabei wird anhand der schriftlichen Unterlagen und Aussagen von Ihnen, dem Kunden und dem betroffenen Mitgliedsbetrieb eine neutrale „Bewertung“ vorgenommen, wobei hier „Vor-Ort-Gutachten“ ausgeschlossen sind.

Wenn möglich erstellt die Innung einen Vermittlungs- bzw. Kompromissvorschlag, um eine neutrale, einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen.

Bedingung ist, dass der betroffene Betrieb Mitglied unserer Innung ist und dass keine juristische Schritte bereits eingeleitet wurden.
Die Innung wird erst tätig, wenn der Antrag auf ein Kundenvermittlungsverfahren vollständig ausgefüllt, mit den vollständigen entsprechenden Unterlagen (Schriftwechsel, Rechnungen etc.) und die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 89,-€ eingegangen sind.

Den Antrag auf ein Kundenvermittlungsverfahren können Sie hier herunterladen.

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