Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Innung Sanitär und Heizung Stuttgart - Böblingen?
Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Einen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Region Stuttgart eingetragenen Handwerksbetrieb in den Gewerken Installateur- und Heizungsbauer, Klempner oder Rohr- und Kanalreiniger. Der Firmensitz des Handwerksbetriebes muss im Stadtgebiet Stuttgart oder Landkreis Böblingen sein.
| Als Mitglied erhalten Sie exklusiv |
- Arbeits- und Anstellungs- Vertrag nach CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)
- Ausbildungsvertrag
- Vertrag zum Besuch für Berufsfachschüler
- Wartungsaufkleber
- "Stuttgarter Sanierungsstandard für Heizungstechnik"
| Wir bieten Ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten |
- Seminare zu aktuellen Themen (z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Baurrecht, usw.)
- Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit dreijähriger Nachqualifikation
- Gebäudeenergieberater des Handwerks
- Solarteur
- Beratungen in Ausbildungs- und Arbeitsrecht (eigener Tarifvertrag)
- Vermittlungsverfahren bei Problemen zwischen Mitgliedsbetrieb und Endverbraucher
- Wettbewerbsrecht - in Ihrem eigenen Interesse
- Rechtsberatungen (Baurecht, Technik)
- Notdienst für das Stadtgebiet Stuttgart an jedem Wochenende und Feiertag (Abdeckung durch die Mitgliedsbetriebe)
- Aktuelle Informationen im Rundschreibendienst
- Interessensvertretung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Preisvorteile bei Zwischen- und Gesellenprüfungs- Gebühren, Kursgebühren und Drucksachen (z.B. Ausbildungsordner)
| Vorteile durch die automatische Untermitgliedschaft beim Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg und der Kreishandwerkerschaft Stuttgart |
Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg
- Berechtigung zur Nutzung des Branchenzeichens "Eckring"
- günstige Haftpflicht- und Unfallversicherungen
- Zuschuss zur Heimunterbringung von Klempner- Lehrlingen
- Rahmenverträge mit Telekommunikations- und KfZ- Anbietern
- Haftungsübernahmevereinbarungen mit verschiedenen SHK- Herstellern
(Zu Lasten des Handwerksbetriebes verbleibt im Falle eines Materialfehlers zwischen der Mängelhaftung gegenüber seinem Kunden und der Regresshaftung seiner Lieferanten [Großhändler bzw. Hersteller] eine Haftungslücke. Vor diesem Risiko sind Innungsmitglieder durch sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen verschiedener Hersteller geschützt.)
Kreishandwerkerschaft
- verbilligte Sonderparkregelungen für Handwerkerfahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart
- Veröffentlichung Ihres Betriebes im Online- Handwerkerverzeichnis
| Was kostet eine Innungs- Mitgliedschaft? |
Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
- Grundbeitrag in Höhe von 580,-
- Zusatzbeitrag 4,9 (0,49%) aus der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme, max. 4,5mal Grundbeitrag (2.610,-)
- Fonds zur Sicherung des Arbeitsfriedens 0,- bis 50,- abhängig von der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme
Beispiel:
Lohn- und Gehaltssumme 90.000,-
- Grundbeitrag 580,-
- Zusatzbeitrag 441,-
- Fonds zur Sicherung des Arbeitsfrieden 5,-
Gesamtbeitrag 1.026,-
Antrag auf Mitgliedschaft zum Herunterladen
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