Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Innung Sanitär und Heizung Stuttgart?

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Einen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Region Stuttgart eingetragenen Handwerksbetrieb in den Gewerken Installateur- und Heizungsbauer, Klempner oder Rohr- und Kanalreiniger. Der Firmensitz des Handwerksbetriebes muss im Stadtgebiet Stuttgart sein.

Als Mitglied erhalten Sie exklusiv
  • Arbeits- und Anstellungs- Vertrag nach CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)
  • Ausbildungsvertrag
  • Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag für Berufsfachschüler
  • Wartungsaufkleber
  • "Stuttgarter Sanierungsstandard für Heizungstechnik"

Wir bieten Ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Seminare zu aktuellen Themen (z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Baurrecht, Ausbilder- Seminar usw.)
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit dreijähriger Nachqualifikation
  • Gebäudeenergieberater des Handwerks
  • Solarteur
  • Stützkurs für Auszubildende im Fach "Elektro- Installation"
  • Blechbearbeitung für SHK

Weitere Dienstleistung
  • Beratungen in Ausbildungs- und Arbeitsrecht (eigener Tarifvertrag)
  • Vermittlungsverfahren bei Problemen zwischen Mitglieds- Betrieb und Endverbraucher
  • Wettbewerbsrecht - in Ihrem eigenen Interesse
  • Rechtsberatungen (Baurecht, Technik)
  • Notdienst an jedem Wochenende und Feiertag (Abdeckung durch die Mitgliedsbetriebe)
  • Aktuelle Informationen im Rundschreibendienst
  • Interessensvertretung
  • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Schlossplatzaktion)
  • Gemeinschafts- Werbung in Haus & Grund Württemberg
  • Preisvorteile bei Zwischen- und Gesellenprüfungs- Gebühren, Kursgebühren und Drucksachen (z.B. Ausbildungsordner)

Vorteile durch die automatische Untermitgliedschaft beim Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg und der Kreishandwerkerschaft Stuttgart

Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg
  • Berechtigung zur Nutzung des Branchenzeichens "Eckring"
  • günstige Haftpflicht- und Unfallversicherungen
  • Zuschuss zur Heimunterbringung von Klempner- Lehrlingen
  • Rahmenverträge mit Telekommunikations- und KfZ- Anbietern
  • Haftungsübernahmevereinbarungen mit verschiedenen SHK- Herstellern
    (Zu Lasten des Handwerksbetriebes verbleibt im Falle eines Materialfehlers zwischen der Mängelhaftung gegenüber seinem Kunden und der Regresshaftung seiner Lieferanten [Großhändler bzw. Hersteller] eine Haftungslücke. Vor diesem Risiko sind Innungsmitglieder durch sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen verschiedener Hersteller geschützt.)

Kreishandwerkerschaft
  • verbilligte Sonderparkregelungen für Handwerkerfahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart
  • Veröffentlichung Ihres Betriebes im Online- Handwerkerverzeichnis

Was kostet eine Innungs- Mitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Grundbeitrag in Höhe von 580,-€
  • Zusatzbeitrag 4,9‰ (0,49%) aus der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme, max. 4,5mal Grundbeitrag (2.610,-€)
  • Fonds zur Sicherung des Arbeitsfriedens 0,-€ bis 50,-€ abhängig von der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme

Beispiel:
Lohn- und Gehaltssumme 90.000,-€

  • Grundbeitrag 580,-€
  • Zusatzbeitrag 441,-€
  • Fonds zur Sicherung des Arbeitsfrieden 5,-€

Gesamtbeitrag 1.026,-€

Antrag auf Mitgliedschaft zum Herunterladen