Haben Sie Interesse an einer Mitgliedschaft bei der Innung Sanitär und Heizung Stuttgart - Böblingen?

Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft
Einen in die Handwerksrolle der Handwerkskammer Region Stuttgart eingetragenen Handwerksbetrieb in den Gewerken Installateur- und Heizungsbauer, Klempner oder Rohr- und Kanalreiniger. Der Firmensitz des Handwerksbetriebes muss im Stadtgebiet Stuttgart oder Landkreis Böblingen sein.

Als Mitglied erhalten Sie exklusiv
  • Arbeits- und Anstellungs- Vertrag nach CGM (Christliche Gewerkschaft Metall)
  • Ausbildungsvertrag
  • Vertrag zum Besuch für Berufsfachschüler
  • Wartungsaufkleber
  • "Stuttgarter Sanierungsstandard für Heizungstechnik"

Wir bieten Ihnen Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Seminare zu aktuellen Themen (z.B. Arbeitsrecht, Steuerrecht, Baurrecht, usw.)
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten mit dreijähriger Nachqualifikation
  • Gebäudeenergieberater des Handwerks
  • Solarteur

Weitere Dienstleistung
  • Beratungen in Ausbildungs- und Arbeitsrecht (eigener Tarifvertrag)
  • Vermittlungsverfahren bei Problemen zwischen Mitgliedsbetrieb und Endverbraucher
  • Wettbewerbsrecht - in Ihrem eigenen Interesse
  • Rechtsberatungen (Baurecht, Technik)
  • Notdienst für das Stadtgebiet Stuttgart an jedem Wochenende und Feiertag (Abdeckung durch die Mitgliedsbetriebe)
  • Aktuelle Informationen im Rundschreibendienst
  • Interessensvertretung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Preisvorteile bei Zwischen- und Gesellenprüfungs- Gebühren, Kursgebühren und Drucksachen (z.B. Ausbildungsordner)

Vorteile durch die automatische Untermitgliedschaft beim Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg und der Kreishandwerkerschaft Stuttgart

Fachverband Sanitär- Heizung- Klima Baden-Württemberg
  • Berechtigung zur Nutzung des Branchenzeichens "Eckring"
  • günstige Haftpflicht- und Unfallversicherungen
  • Zuschuss zur Heimunterbringung von Klempner- Lehrlingen
  • Rahmenverträge mit Telekommunikations- und KfZ- Anbietern
  • Haftungsübernahmevereinbarungen mit verschiedenen SHK- Herstellern
    (Zu Lasten des Handwerksbetriebes verbleibt im Falle eines Materialfehlers zwischen der Mängelhaftung gegenüber seinem Kunden und der Regresshaftung seiner Lieferanten [Großhändler bzw. Hersteller] eine Haftungslücke. Vor diesem Risiko sind Innungsmitglieder durch sogenannte Haftungsübernahmevereinbarungen verschiedener Hersteller geschützt.)

Kreishandwerkerschaft
  • verbilligte Sonderparkregelungen für Handwerkerfahrzeuge im Stadtgebiet Stuttgart
  • Veröffentlichung Ihres Betriebes im Online- Handwerkerverzeichnis

Was kostet eine Innungs- Mitgliedschaft?
Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
  • Grundbeitrag in Höhe von 580,-€
  • Zusatzbeitrag 4,9‰ (0,49%) aus der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme, max. 4,5mal Grundbeitrag (2.610,-€)
  • Fonds zur Sicherung des Arbeitsfriedens 0,-€ bis 50,-€ abhängig von der zwei Jahre zurückliegenden Lohn- und Gehaltssumme

Beispiel:
Lohn- und Gehaltssumme 90.000,-€

  • Grundbeitrag 580,-€
  • Zusatzbeitrag 441,-€
  • Fonds zur Sicherung des Arbeitsfrieden 5,-€

Gesamtbeitrag 1.026,-€

Antrag auf Mitgliedschaft zum Herunterladen